Der elektronische Frachtbrief kommt

Die Logistik wird immer digitaler.
Am 17.09.2021 passierte das Gesetz zum elektronischen Frachtbrief den Bundesrat.
Der sogenannte e-CMR ergänzt das Abkommen über die internationale Güterbeförderung im Straßengüterverkehr (CMR) aus dem Jahr 1956.
Es legt fest, dass der Frachtbrief, der bislang ein Papierdokument sein musste, in Kürze rechtswirksam elektronisch erstellt werden kann.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagt dazu: „Die Vorteile liegen auf der Hand. Er spart Kosten, Papier und minimiert den bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig ermöglicht er Logistikern und Kunden Echtzeitinformationen über den Status ihrer Lieferungen.“

In der nun beschlossenen Form, dient der e-CMR nur im Rahmen des Frachtvertrages, also z.B. als Zustellnachweis, nicht aber für Verwaltungsvorschriften, also für den Nachweis von Lenk- und Ruhezeiten oder der Verkehrssicherheit.

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