Das ändert sich 2022 für Logistiker!! Die Speditions- und Logistikbranche muss im neuen Jahr zahlreiche neue Rechtsvorgaben beachten – speziell im Straßengüterverkehr als Folge des Mobilitätspakets. HEUTE: Aufzeichnung von Grenzüberfahrten

Ab dem 02. Februar 2022 müssen nach Artikel 34 der Verordnung EU 165/2014 (geändert im Rahmen des Mobilitätspakets I) alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt unmittelbar dokumentieren.
Fahrer müssen den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Diese Eingabe ist technisch nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich.
Bereits seit dem 21. August 2020 müssen bei Fahrzeugen mit einem analogen Fahrtenschreiber Grenzübertritte handschriftlich auf der Tachoscheibe vermerkt werden. Wenn Sie Ihren gewerblichen Fuhrpark und Ihre Fuhrparkleiter und -leiterinnen auf den aktuellen Stand bringen wollen, sprechen Sie uns an – wir bilden Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerne weiter. www.htl.com.de

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