Ab dem 21. Mai 2022 unterliegen ALLE grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 to zGG (zulässiges Gesamtgewicht) der Genehmigungspflicht.
Damit gelten die strengeren Marktzugangsregeln der Europäischen Union auf für Unternehmen, die bevorzugt leichte Transportfahrzeuge einsetzen. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie sich die Rückkehrpflicht auf Ihr Unternehmen auswirkt, sprechen Sie uns an.
Unsere Logistikberater sprechen mit Ihnen über die Möglichkeiten. www.htl.com.de