Ab dem 21.02.2022 gelten neue Kabotagebestimmungen.
Die Grundregel für die Kabotage, nach der es erlaubt ist, nach vollständiger Entladung im Aufnahmestaat drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Kalendertagen vorzunehmen, wurde NICHT geändert. NEU IST: Nachdem das Kabotagepensum ausgeschöpft wurde, muss eine sogenannte COOLING-OFF-PHASE von vier Tagen folgen.
Während dieser Karenzzeit darf im selbst „Aufnahmemitgliedstaat“ keine weitere Kabotagebeförderung vorgenommen werden.
RÜCKKEHRPFLICHT: Ebenfalls ab dem 21.02.2022 gilt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten LKW ein Mal innerhalb von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Staat ihrer Niederlassung zurückkehren müssen. Sie möchten mehr über diese und andere Logistikthemen wissen? Wir beraten und coachen Sie und Ihre Mitarbeiter in allen relevanten Logistikfragen. Sprechen Sie uns an – nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, gerne auch persönlich! www.htl.com.de Wir freuen uns auf Sie!