Mit welchen Zollgebühren und Steuern sind beim Import von Waren zu rechnen?

Der Handel innerhalb der EU ist zollfrei. 
Wird Ware aus einem Drittland eingeführt, gilt der TARIC (integrierter Zolltarif der Europäischen Union). Das heißt, die Zölle sind in jedem Land der EU gleich.
Wird die eingeführte und bereits vom Zoll behandelte Ware über eine Binnengrenze transportiert, gilt sie als Lieferung aus einem EU-Land.

Die Abwicklung beim Zoll ist also nur für Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten erforderlich.
Dabei kommt es zu einer intensiven Prüfung der Ware, des Wertes, der Menge bzw. des Gewichts und der erforderlichen Dokumente. Zudem fallen für verschiedene Warenarten nicht nur Zollgebühren, sondern auch Steuern an.
Alle Steuern und Gebühren werden direkt bei der Einfuhr fällig und werden vom Zoll eingezogen.

Folgende Zölle und Steuern müssen Sie beim Import von Waren einkalkulieren:

Zollgebühren: Der Importeur muss Gebühren für die Einfuhr zahlen. Diese richten sich nach Warenart, -menge und -wert.
Aktuelle Sätze sind beim Zoll über verschiedene Tools wie EZT online oder TARIC abzufragen.

Ermäßigte Zollgebühren: Besteht ein Präferenzabkommen bzw. ein Handelsvertrag mit dem exportierendem Land und ist der Lieferung ein Ursprungs- bzw. Herkunftsnachweis für die Ware für das Exportland beigelegt, kann es ermäßigte Zollgebühren geben.
Häufig liefen die Ersparnisse bei 50 Prozent, teilweise entfallen die Gebühren ganz. Informationen sind online in der Datenbank WuP recherchierbar.
Allerdings sind bestimmte Dokumente erforderlich, um die Begünstigung wahrnehmen zu können. Dazu zählen EUR.1 sowie die speziellen Varianten EUR.MED (Mittelmeerländer) und A.TR (Türkei).

Strafzölle: Wenn die Regierung zum Ausgleich der Marktchancen oder aus politischen Gründen Strafzölle gegen das Exportland verhängt hat, muss der Importeur mit zusätzlichen Gebühren rechnen.

Sonderzölle: Für einige Warenarten gibt es Sonderzölle. Diese muss der Importeur ebenfalls bei der Wareneinfuhr zahlen.

Einfuhrumsatzsteuer: Für die Warenlieferung selbst berechnet der Exporteur dem Importeur häufig keine Umsatzsteuer. Grundlage sind internationale Vereinbarungen, nach denen der Importeur die Umsatzsteuer im Heimatland abführt. Damit der Importeur nicht besser gestellt ist als ein Käufer von Inlandswaren und der Staat, an die gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer kommt, fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an. Diese entspricht der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Berechnung erfolgt auf Basis des kompletten Lieferwerts inklusive Versicherungs- und Transportkosten bis zum Eintritt in das EU-Gebiet.

Verbrauchssteuern: Einige Güter unterliegen Verbrauchssteuern. Dazu gehören Benzin, Mineralöl, Tabakwaren, Kaffee und Alkohol.

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