Dokumente und Standards: Auf was ist beim Import von Waren zu achten?

Die Einfuhr von Waren kann komplex, aufwendig, zeitintensiv und auch teuer sein.
Von den benötigten Dokumenten bis zu Standards, die man kennen sollte, ist einiges zu beachten. Hinzu kommen Vereinbarungen mit  Handelspartnern, Transportunternehmen und Speditionen. 

Zu den wichtigen Dokumenten und Standards beim Import gehören:

EORI-Nummer: Jedes Unternehmen, das Waren beim Zoll zur Einfuhr oder Ausfuhr anmeldet, benötigt eine EORI-Nummer.

ESumA: Vor der Einfuhr ist beim Zoll eine summarische Eingangsanmeldung abzugeben. Diese Meldung muss der Beförderer, z. B. die Spedition, vornehmen.

Zollanmeldung: Nachdem die Waren die Grenze des Zollgebiets passiert haben, muss der Beförderer diese der Zollstelle vorlegen. Mittels Zollanmeldung wird festgelegt, in welches Zollverfahren die importierten Waren überführt werden sollen. Dafür wird i.d.R. eine Handelsrechnung sowie eine Angabe über den Zollwert benötigt.

Zollwertanmeldung: Handelt es sich im einen Import aus einem Nicht-EU-Staat und beträgt der Wert der Ware mehr als 20.000 Euro, muss der Importeur für die Lieferung eine Zollwertanmeldung vornehmen.

Handelsrechnung: Diese gleicht einer ordentlichen Rechnung, die aber nur pro forma ausgestellt wird. Sie soll dazu beitragen, die steuerlichen Daten besser zu erfassen.

Ursprungszeugnisse und Herkunftserklärungen: Diese Dokumente können je nach Exportland zu geringeren Steuern bzw. Zollgebühren führen oder vorgeschrieben sein.

Genehmigungen und Kontrollmeldungen: Diese gelten auch für Wareneingangsbescheinigungen oder Erklärungen zum endgültigen Verbleib bei Handelsgütern wie Waffen, Rüstungsartikeln, radioaktivem Material oder bestimmten Hochleistungsmaschinen.

Übereinstimmung mit den EU-Normen: Das gilt insbesondere für Güter, die für den Endverbrauchermarkt bestimmt sind. Das Einhalten solcher Normen ist unter anderem durch Symbole wie das CE-Zeichen nachvollziehbar. Der Importeur ist dafür verantwortlich, dass diese Kennungen nicht manipuliert wurden und die Produkte tatsächlich die geforderten Standards erfüllen.

Meldung für die Intrahandelsstatistik: Mit dieser Meldung sollen die Handelsabläufe innerhalb der EU erfasst werden. Die Meldung ist jedoch für das Unternehmen erst ab einem gewissen importierten Warenwert pro Jahr verpflichtend.

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