Was ist bei der Import-Zollabfertigung zu beachten?

Die Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland muss grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden.
Der Import von Waren unterliegt in Deutschland bestimmten Regelungen. Dazu gehören unter anderem eine Reihe von Zollbestimmungen, Dokumentenverpflichtungen und auch Handelsbeschränkungen. 
Grundlegend ist die Entrichtung von Zöllen und Steuern einzukalkulieren.

Bei der Zollanmeldung von Waren muss der Importeur ein Zollverfahren angeben. Welches Zollverfahren geeignet ist, hängt von der geplanten Verwendung und dem Verbleib der Ware ab. 
Beim Import erhalten die Waren eine Tarifnummer. So werden sie einem bestimmten Zollsatz zugeordnet.
Dieser ist die Grundlage für den zu zahlenden Zollbetrag.

In der Regel kann die Einfuhrverzollung schon beginnen, bevor die Warenmenge in Deutschland ankommt. Sie kann durch den Spediteur, einen Agenten des Spediteurs oder durch einen vom Empfänger benannten Zollmakler erfolgen.

Lesen Sie in Kürze zum Thema:

Dokumente und Standards beim Import von Waren

Zollgebühren und Steuern beim Import von Waren

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