Exporttransporte – Wer ist eigentlich für was zuständig?

Es gibt mehrere Schritte im internationalen Transportprozess, die im Vorfeld koordiniert werden müssen. Einer davon ist der Exporttransport. Bei ihm gilt, wie bei allen anderen Transportvorgängen auch: Klären Sie unbedingt im Vorfeld mit Kunden, Spediteuren und Dienstleistern (z. B. Zollagenturen), wer welche Verantwortungsbereiche abdeckt und kalkuliert, sonst kann es schnell zu unliebsamen Überraschungen kommen.

Der erste Schritt im gesamten internationalen Transportprozess ist die Klärung der Frankatur (bzw. Incoterms).
Aus dieser Vereinbarung mit dem Kunden ergeben sich zwangsläufig die weiteren Zuständigkeiten und die Verantwortungsbereiche für die Erstellung von Lieferpapieren und evt. Zollpapieren, sobald die Produkte in ein sog. Drittland (also außerhalb der Europäischen Union) geliefert und transportiert werden. Ebenso wird der Gefahrenübergang und die Zuständigkeiten für die Gestellung des Transportmittels (LKW, Schiene, Luft) geklärt.

Gleichzeit wird in der Vereinbarung über die Incoterms (Frankatur) bestimmt, wer für die Verzollung (Einfuhr- und Ausfuhrverzollung) zuständig und verantwortlich ist. Und selbstverständlich dann auch für entstehenden Zölle, Gebühren und Einfuhrumsatzsteuern.

Sie können dazu gerne auf unserer Website die aktuellen Incoterms (Stand 2020) mit Erläuterungen kostenlos herunterladen.
www.htl.com.de/downloads .

Sie haben Fragen zum Exporttransport im Speziellen oder zu Ihrer Logistikleistung im Allgemeinen?
Sprechen Sie unsere Experten gerne an.

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