„Toter Winkel“ Kennzeichnung Frankreich

Seit dem 01. Januar 2021 müssen in Frankreich alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht mit einer Kennzeichnung über die Lage des „Toten Winkel“ ausgerüstet sein. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen der Kennzeichnungspflicht nachkommen!
Es besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten für Fahrzeuge, die bereits mit einer anderen Kennzeichnung als der französischen Kennzeichnung ausgerüstet sind.
Fahrzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Kennzeichnung ausgerüstet sind, können mit einem Bußgeld ab 135 Euro belangt werden.

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