BREXIT: Das wären die Folgen eines „No-Deal-Brexit“

Für das Brexit-Abkommen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.
Bis dahin sind noch viele einzelne Vereinbarungen zwischen Großbritannien und der EU zu treffen. Ansonsten käme es zu einem „No Deal Brexit“ mit weitreichenden Folgen.

Die Vereinbarung zwischen Großbritannien und der EU für die Übergangszeit, endet am 31.12.2020.
Sie hätte um bis zu zwei Jahre verlängert werden können, diese Option hat die Regierung in London von Premierminister Boris Johnson aber immer kategorisch ausgeschlossen.
Damit müssten eigentlich bis zum 31. Dezember Vereinbarungen für zahlreiche Felder getroffen werden, vom zukünftigen Handel über die Zusammenarbeit in Kultur und Wissenschaft bis hin zum Austausch von Daten für die Strafverfolgung.

HANDEL:
Wenn die Übergangsperiode ohne ein Anschlussabkommen für Handelsfragen endet, dann gelten für den Handel zwischen der EU und Großbritannien zukünftig die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Dies bedeutet Zölle für zahlreiche Produkte, deren Export also teurer wird, vermutlich damit auch der Endpreis für den Verbraucher. Auch die Einfuhr von Rohstoffen und die Lieferketten für Produkte, die teilweise in der EU und teilweise in Großbritannien zusammengebaut werden wie zum Beispiel Autos würden teurer oder unterbrochen.
Außerdem würde dies Grenzkontrollen erfordern, was zu Problemen an den Häfen führen würde.

GRENZKONTROLLEN:
Den britischen Fährhafen Dover passieren täglich bis zu 10.000 LKW!
Die Abfertigung dauert im Schnitt derzeit etwa zwei Minuten. Allerdings rechnet die britische Regierung selbst damit, dass 50 – 85 % der Fahrer in den ersten Monaten wahrscheinlich nicht die richtigen Papiere dabei haben und sich deshalb Kontrollzeiten verzögern.
Die Hafenbetreiber warnen: Bei einer Verlängerung schon um zwei Minuten auf insgesamt vier, würde sich vor Dover ein fast 30 Kilometer langer LKW-Stau bilden.

EU-Führerschein:
Dieser wird bei einem „No Deal Brexit“ in Großbritannien nicht mehr gelten. Reisenden ist zu empfehlen, sich frühzeitig einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen, der wird auch in Großbritannien anerkannt.
TIPP: Prüfen auch in der Anfangsphase zu Beginn 2021 bei Transporten im Direktverkehr, ob der Fahrer einen entsprechende internationale Fahrererlaubnis hat.

Prüfen Sie jetzt Ihre Logistikprozesse auf einen No Deal Brexit.

Hierzu haben wir die 3 wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt:
1. Wer ist in Ihrem Unternehmen zuständig für Zollangelegenheiten und sind diese auf dem aktuellen Stand?
Auch wenn Sie die Zolldokumente für GB und nicht EU-Ländern extern erstellen lassen, ist es unerlässlich, dass Sie die Abläufe einer Zollabfertigung kennen.
Letztendlich sind Sie als „Ausführer“ der Waren verantwortlich

2. Welche Dokumente brauchen Sie für die Export-Zollanmeldung?
Für unterschiedliche Warenwerte, gibt es unterschiedliche Dokumente, die Sie erstellen müssen bzw. zur Verfügung stellen müssen.

3. Welche Neuerungen gibt es bei den INCOTERMS 2020?
Zu Beginn 2020 traten die neuen INCOTERMS in Kraft. Hierbei gab es einige Veränderungen, die Sie in im Zusammenhang mit Ihren Mitarbeitern und Ihren
Kunden kennen sollten.


Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserer Erfahrung und Expertise in der Optimierung von Transport- und Logistikabläufen national und international.
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