Wichtigste Neuerungen des EU-Mobilitätspaket I

Nach vier Jahren hat das EU-Parlament das Mobilitätspaket beschlossen.
Die neuen Richtlinien wurden bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Einige Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der LKW-Fahrer traten bereits im August 2020 in Kraft.
Hier die wichtigsten Neuerungen im Mobilitätspaket I:

– Künftig gilt EU-weit ein ausdrückliches und absolutes Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im LKW zu verbringen.
Zuvor war dieses Verbot nicht ausdrücklich im Rechtstext geregelt, sondern lediglich im Umkehrschluss aus den Regelungen des Artikel 8
ableitbar gewesen und damit einen unerwünschten Interpretationsspielraum geschaffen.

– Die Transportunternehmen werden verpflichtet, Touren im grenzüberschreitenden Verkehr so zu organisieren, dass Fahrer regelmäßig
spätestens alle vier Wochen an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnort zurückkehren können.

– Bis spätestens 2025 müssen alle schweren Nutzfahrzeuge mit dem neuen intelligenten Fahrtenschreiber der sogenannten zweiten
Version aus- bzw. umgerüstet sein.
Ziel hierbei ist eine effizientere Kontrolle und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten.

– Auch die Kabotage-Regelungen werden reformiert. Beibehalten wird die Regelung, dass innerhalb von sieben Tagen drei Kabotage-
Beförderungen durchgeführt werden dürfen.
NEU ist, dass anschließend eine sogenannte Cooling-Off-Zeit von vier Tagen eingehalten werden muss. Erst nach Ablauf dieser vier
Tage dürfen erneut Kabotage-Beförderungen im selben Mitgliedsstaat durchgeführt werden.
Diese Regelungen sollen in Zukunft auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten (ab dem 21.02.2022).

– Neu ist außerdem die regelmäßige Rückkehrpflicht der Fahrzeuge in den Niederlassungsmitgliedsstaat alle acht Wochen. Damit
sollen „Briefkastenfirmen“ verhindert und bekämpft werden

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